Bereitschaftsdienst
#1

Ich bin in einem Internat für Berufsschüler angestellt. Somit habe ich auch Bereitschaftsdienst, der um 23.00 Uhr beginnt und um  06.15 Uhr endet. Dafür habe ich seit 30 Jahren eine Vergütung von 2 Stunden pro Bereitschaftsdienst bekommen. Dies fällt ab Januar weg und ich bekomme dafür eine geringe Vergütung, soll dafür aber am Tag pro Bereitschaftsdienst 2 Stunden mehr arbeiten. Ist das rechtlich OK?
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#2

Welcher Tarifvertrag?
Zeischen 23 und 6:15 Uhr musst du im Internat sein oder nur in einer bestimmten Zeit da sein können?
Gibt es eine Betriebsvereinbarung zur Bereitschaftszeit? Wurde sie geändert?
Wie oft in welchen Zeitlichen Umfang muss während der Bereitschaftszeit tatsächlich gearbeitet werden?
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#3

Wir können ab 23.00 Uhr schlafen. TVöD
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#4

Für eine Beurteilung braucht mehr Details zu den Vorgaben für die Zeit von 23 - 6:15 Uhr
Wir gering ist nun die Vergütung für die Zeit von 23 Uhr.
In welchen Umfang fällt Bereitschaftsdienst im Monat an. Welche Entgeltgruppe?
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