Gestern, 18:14
Ich bin in einem Internat für Berufsschüler angestellt. Somit habe ich auch Bereitschaftsdienst, der um 23.00 Uhr beginnt und um 06.15 Uhr endet. Dafür habe ich seit 30 Jahren eine Vergütung von 2 Stunden pro Bereitschaftsdienst bekommen. Dies fällt ab Januar weg und ich bekomme dafür eine geringe Vergütung, soll dafür aber am Tag pro Bereitschaftsdienst 2 Stunden mehr arbeiten. Ist das rechtlich OK?


