Bereitschaftsdienst
#1

Gibt es eine Ankündigungszeit für Bereitschaftsdienst?
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#2

Geht es um Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft?
Grundsätzlich gibt es in der Literatur unterschiedliche Sichtweisen. Teilweise wird vertreten, dass man sich an die Frist nach § 12 Abs. 3 TzBfG halten muss. Allerdings ist diese Norm eigentlich nicht anwendbar auf diesen Sachverhalt.

Auch spielt es eine Rolle ob ein vorhandenen Dienstplan geändert wird oder erstmalig mit der Anordnung des Bereitschaftsdienstes eine Nutzung des Direktionsrechts erfolgt. Daneben unterliegt die Anordnung von Bereitschaftsdiensten grundsätzlich der Mitbestimmung von Betriebs- oder Personalrat.

Bei der Bewertung spielt es ggf. auch eine Rolle ob ein kurzfristiger unvorhergesehener Engpass geschlossen werden soll oder systematisch erst kurzfristig angeordnet wird um Geld zu sparen.
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