Bereitschaft Winterdienst
#1

Hallo, ist es eigentlich zulässig 3 Wochen am Stück durchgehend Bereitschaft anzuordnen .
Bsp. 1 Woche Mo - So . 2Wo.- Mo- So . 3Wo.Mo- So
4. Wo BEREITSCHAFTSFREI.
Und dann wieder alles von vorn Regelarbeitz. 7-16.00 danach Bereits. Bis 22 .Uhr/ am nächsten Morgen ab 6.00 Uhr. Freitags ab 12.00 bis 22.00 Uhr. SA. 6- 22 . So. 7-22. 00 U.
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#2

In der Annahme, dass es sich um Rufbereitschaft handelt ist es zulässig. Allerdings ist im Falle dass tatsächlich Arbeit anfällt das Arbeitszeitgesetz zu beachten (Mindestruhezeit, Höchstarbeitszeit etc.)
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#3

Ja es handelt sich um Rufbereitschaft.
Meiner Meinung ist diese Regelung alles andere als sozial.
MfG. Harty
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#4

Eine gute Zusammenfssung hierzu gibt es von Verdi
https://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif/...5400248a66
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