Berechnung der Unterschiedsbeträge bei Führen auf Zeit
#1

Ich habe bei der Berechnung der Unterschiedsbeträge aus dem §32 TVöD (VKA) Abs. 3 eine Frage, bzw. ein Beispiel.
Eine Kita Erzieherin ist in der Stufe 8b/6 und soll für 4 Jahre die Leitung der Kita übernehmen (mehr als 40 Plätze, weniger als 60).
Ich würde die Zulage bei dem Unterschiedsbetrag von der Einstufung 8b/6 auf die 13/5 machen. (Im §17 4) steht nur Höhergruppierung. Ist damit nur die nächst höhere Gruppe, also ein Gruppe 9/6 gemeint? 
Dann kommen noch einmal 75% zwischen der Stufe 13/5 und einer 15/5 (nach meiner Interpretation) dazu. Die Stufe 14 ist Sozialarbeitern vorbehalten.
Hat jemand Erfahrung mit solchen Zuschlagsberechnungen?
Danke
Gast 64
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#2

Warum Stufe 5 und nicht 6?
M.E. wäre die Zulage nach S13 Stufe 6 nach S14 Stufe 6 zu berechnen. Es kommt nicht darauf an ob diese Entgeltgruppe für die Tätigkeit in der Entgeltordnung vorgesehen ist-
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#3

Die Stufe 5 ergab sich nach §17 TVöD Abs 4 - offenbar die Fassung von 2005. Dies hab ich schon bemerkt.
Es fällt sehr schwer eine aktuelle Fassung im Netz zu finden. TVöD SuE VKA
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#4

Der SuE ist kein eigenständiger Tarifvertrag und es gibt auch keine getrennte durchgeschriebene Fassung.
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#5

In der aktuellen Fassung ist es Stufe 6.
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#6

S 13 Stufe 6 ist richtig
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