Ich möchte im KH als Hauptpraxisanleiterin arbeiten und habe zusätzlich Qualifikation zur Hygienebeauftragte und Pflegedienstleitung. Ich habe 10 Jahre Berufserfahrung. In welche Kategorie falle ich? Diese Information benötige ich für mein Gehaltsgespräch.
Mit freundlichen Grüßen
Welcher Tarifvertrag? Wenn man nicht als Hygienebeauftragte oder Pflegedienstleitung tätig ist, spielen diese für die Eingruppierung keine Rolle.
Es kommt bei der Eingruppierung auf die genauen Tätigkeiten an, vor allem die überwiegenden. Diese Tätigkeiten sind hier nicht klar. Je nachdem, wie die Tätigkeit der Hauptpraxisanleiterin hierarchisch eingeordnet ist, könnte die Eingruppierung P 12, P 13 oder P 14 in Frage kommen.
Als Einstufung ist aufgrund der Berufserfahrung theoretisch Stufe 5 möglich, wenn der Arbeitgeber Probleme mit der Personalgewinnung hat.
Gegebenenfalls kommt auch die Zahlung der Praxisanleiter-Zulage in Betracht.