Berechnung Krankengeldzuschuss TVÖD
#1

Es gibt Kollegen, die auf Grund langer Krankheit keine LFZ mehr erhalten. Ihnen soll ein Krankengeldzuschuss von der Kommune gezahlt werden. Einige Unklarheiten gibt es seitens der Betroffenen was die Berechnungsgrundlage angeht.

1. Lt. Beitrag aus TVÖD Office Professionell, Prof.Dr. Klaus Hock : "Der Krankengeldzuschuss wird in Höhe des Unterscheidsbetrages zwischen den tatsächlichen Barleistungen des SV-Trägers und dem Nettoentgelt gezahlt."  Unter Barleistung des Versicherungsträgers, verstehe ich den Auszahlungsbetrag, als Krankengeld -netto. Demzufolge wäre der Zuschuss das fiktive Nettoentgeld abzüglich des Netto-Krankengeldes (Auiszahlbetrag). Richtig oder falsch?

2. Von der Gewerkschaft Verdi Baden-Würtenberg gibt es ein Rechenbeispiel, in dem der Krankengeldzuschuss wie folgt berechnet wird:
Nettoentgelt abzüglich Bruttokrankengeld ergibt den Krankengelzuschuss.

Der Unterschiedsbetrag beider Varianten ist nicht unerheblich. Was ist die richtige Berechnungsmethode
für Kommunen in Sachsen?

V
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#2

1. Nach TVöD wird das brutto Krankengeld herangezogen. Für bestimmte Altfälle aus dem BAT West sieht es anders aus. Siehe dazu TVÜ VKA.
2. Für Kommunen in Sachsen ist das Bruttokrankengeld richtig. Ist aber auch in der genannten Quelle von Hock so beschrieben. Entgegen der Annahme des Fragestellers ist tatsächliche Barleistung nicht Netto.
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