Bemessungsgrundlage JSZ bei vorangegangener TZ in EZ
#1

Hallo zusammen,

folgendes Thema beschäftigt mich:

Vertrag 1: Elternzeit vom 20.03.2020 bis 19.03.2020, ab dem 20.03.2020 lebt dieser Vertrag wieder in Vollzeit auf, bis ich am 18.04.2020 in Mutterschutz gehe.
Vertrag 2: Teilzeit in Elternzeit seit dem 20.03.2018 bis 19.03.20210, der Teilzeit-Vertrag endet.

Was ist nun die Berechnungsgrundlage? Ich bin mir uneinig mit der Personalabteilung.
Diese nimmt für Vertrag 2 den Februar 2020 als Berechnungsgrundlage, davon 3/12.
Für meinen derzeitigen Vollzeitvertrag Nr. 1 wird das anteilige TZ ENtgelt aus VErtrag 2 und Vertrag 1 genommen. Daraus dann 9/12.
Das kann doch nicht korrekt sein oder?

Ich bin der Meinung, dass das Entgelt aus Vertrag 1 für die Monate März und April zusammengerechnet werden muss, durch die Kalendertage geteilt und dann mal 30,67 gerechnet werden muss.

Was stimmt denn nun?

Vielen Dank vorab!
Viele Grüße
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#2

Handelt es sich um getrennte Verträge oder um Änderungsverträge?
Die Datumsangabe zur Elternzeit beim ersten Vertrag ist nicht plausibel.
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#3

Es handelte sich um einen Änderungsvertrag befristet auf die Zeit der Elternzeit. 

Ja stimmt, sorry, ich meine EZ vom 20.03.2017 bis 19.03.2020.
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