Beihilfefähigkeit des studierenden Kindes nach Vollendung des 25. Lebensjahres
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Mein Sohn vollendet im Juni sein 25. Lebensjahr  und fällt damit aus der Beihilfefähigkeit.
Er hat jedoch nach dem Abitur ein Bundesfreiwilligenjahr absolviert. Kann diese Zeit für eine Verlängerung der Beihilfe angerechnet werden? 

Für Beamte des Bundes ist die Verlängerung möglich.
Ich bin in Niedersachsen Beamtin. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es hier?
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