Beihilfefähigkeit des studierenden Kindes nach Vollendung des 25. Lebensjahres
#1

Mein Sohn vollendet im Juni sein 25. Lebensjahr  und fällt damit aus der Beihilfefähigkeit.
Er hat jedoch nach dem Abitur ein Bundesfreiwilligenjahr absolviert. Kann diese Zeit für eine Verlängerung der Beihilfe angerechnet werden? 

Für Beamte des Bundes ist die Verlängerung möglich.
Ich bin in Niedersachsen Beamtin. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es hier?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Musterantrag Versetzung in den Ruhestand nach Vollendung des 63. Lebensjahr


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst