Beibehaltung der Stufe
#1

Guten Tag,
ich habe den Arbeitgeber gewechselt. Ich war davor im öffentlichen Dienst angestellt (beim Land) und in E12 Stufe 5 eingruppiert.
Jetzt bin ich bei der Stadt und dort auch mit E12 eingestellt worden. Ich bin davon ausgegangen, dass die Stufe gleichbleibt, habe bei meiner Lohnabrechnung nun aber nur die Stufe 3. Ich dachte die Stufe bleibt gleich, wie kann es sein, dass diese um 2 Stufen niedriger ist?
Vielen Dank.
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#2

" wie kann es sein, dass diese um 2 Stufen niedriger ist?"
Weil man nicht die Stufe erhandelt hat. Tariflich besteht maximal Anspruch auf Stufe 3. Alles andere hätte man vor Vertragsabschluss verhandeln müssen.
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