Bei GdB, Diagnosen an AG mitteilungspflichtig?
#1

Muss ich meinen gesamten GdB Bescheid meinem Arbeitgeber vorlegen? Dieser hat danach verlangt. Allerdings stehen darauf die Diagnosen.
Zitieren
#2

Grundsätzlich würde auch der Schwerbehindertenausweis als Nachweis reichen. Ansonsten eine Kopie des Bescheides unter Schwärzung von Diagnose etc. wäre ausreichend. Einen Anspruch die Diagnose zu kennen besteht grundsätzlich nicht.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort



Möglicherweise verwandte Themen…

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst