Muss ich meinen gesamten GdB Bescheid meinem Arbeitgeber vorlegen? Dieser hat danach verlangt. Allerdings stehen darauf die Diagnosen.
Grundsätzlich würde auch der Schwerbehindertenausweis als Nachweis reichen. Ansonsten eine Kopie des Bescheides unter Schwärzung von Diagnose etc. wäre ausreichend. Einen Anspruch die Diagnose zu kennen besteht grundsätzlich nicht.