23.06.2023, 20:54
Darf ein Beamter bei einer begrenzten Dienstfähigkeit, 32 Stunden / Woche mit je auf 8 St. täglich Montag-Donnerstag beliebig Mehrarbeit (keine angeordneten Überstunden) leisten? Wenn ja, gibt es hier bestimmte Grenzen? Es gelten für alle MA flexible AZ von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Stellt die ständige Überschreitung der festgelegten AZ die begrenzte Dienstfähigkeit nicht in Frage?
Stellt die ständige Überschreitung der festgelegten AZ die begrenzte Dienstfähigkeit nicht in Frage?