26.09.2025, 12:36
Wird durch die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit (hier 80%) auch der Urlaubsanspruch vermindert?
Hängt das vom Arbeitszeitmodell in der begrenzten Dienstunfähigkeit zusammen?
Mit Arbeitszeitmodell ist z.B. gemeint bei 80%/41 Stunden: wöchentlich 5 Tage verkürzte Arbeitszeit auf täglich ca 6,5 h oder alternativ 4 Tage mit ca. 8,2 Stunden und 1 Tag "frei".
Hat also die vereinbarte Arbeitszeitregelung Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch ähnlich wie bei Teilzeitbeschäftigten?
Vielen Dank für eine Antwort
Hängt das vom Arbeitszeitmodell in der begrenzten Dienstunfähigkeit zusammen?
Mit Arbeitszeitmodell ist z.B. gemeint bei 80%/41 Stunden: wöchentlich 5 Tage verkürzte Arbeitszeit auf täglich ca 6,5 h oder alternativ 4 Tage mit ca. 8,2 Stunden und 1 Tag "frei".
Hat also die vereinbarte Arbeitszeitregelung Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch ähnlich wie bei Teilzeitbeschäftigten?
Vielen Dank für eine Antwort