Hallo, meine Frage lautet: Beginnt die Arbeitszeit z.B. 7.30 Uhr am Kind oder bei Eintritt der Einrichtung.
Danke Lg-Simone
Die Arbeit beginnt grundsätzlich mit der Aufnahme der Arbeit bzw. dem Bereitstehen zur Arbeitsaufnahme. Zu beachten sind noch Vorgaben zum Arbeitszeitbeginn. Wenn der Arbeitsgeber eine feste Zeit vorgibt ist ein früheres bereitstehen noch keine Arbeit. Der Eintritt in die Einrichtung ist regelmäßig noch nicht Arbeitszeit. Aber sie beginnt regelmäßig schon bevor man beim Kind ist.