Beginn Stufe bei Neubewertung TV-L des Arbeitsgebietes
#1

Guten Tag
Ein Gerichtsurteil hat rückwirkend zum 28.4.2024 ein Arbeitsgebiet neu bewertet, statt EG 5 nun EG 6.
Folgende Fallkonstellationen sind möglich

Mit Schreiben rechtzeitiger Geltendmachung ist ja alle eindeutig. Es wird zum Beispiel aus E5 Stufe 4 E6 Stufe 3. Beginn Stufe 28.4.24

Wenn keine geltendmachung erfolgte, greift die Ausschlussfrist. Wir haben dies im Dezember 2025 dann rückwirkend ab 01.06.25 höhergruppiert. Kommt dann Beginn Stufe 28.4.24 rein oder 01.06.25.

Herzlichen Dank
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#2

Alles unzutreffend, da es sich um keine Höhergruppierung iSd § 17 Abs. 4 TV-L handelt.
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