Befristeter Vertrag
#1

Hallo,

ich arbeite im zweiten Zeitvertrag im öffentlichen Dienst. Dieser endet in etwa 4 Monaten. Auf eine unbefristete Stelle hatte ich mich leider erfolglos beworben. Da ich mittlerweile 58 Jahre alt bin und ich mich vor der drohenden Arbeitslosigkeit fürchte und zudem noch mit sehr viel Freude meine Tätigkeit ausübe, möchte ich um meine Stelle "kämpfen"! Jetzt habe ich gelesen, dass Mitarbeiter die über 52 sind, das Recht haben 5 Jahre lang mit befristeten Verträgen weiter zu arbeiten! Vielleicht hat der ein oder andere noch eine Idee, wie ich mich wehren kann?
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#2

Hallo,
laut § 14 Abs.3 TzBfG ist unter bestimmten Voraussetzungen die Befristung ohne Sachgrund für die Dauer von 5 Jahren zulässig.
Das heißt aber nicht, dass ein Recht auf eine fünfjährige Befristung besteht.

Ich würde meinen Vertrag mal von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Eine Anwältin sagte mir mal es seien die meisten befristeten Arbeitsverträge nicht rechtswirksam. Somit hättest du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Gruß
Roland
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