Befristeter Arbeitsvertrag Minijob
#1

Ich bin 2018 eingestellt worden für 4 Stunden die Woche,Die erste verlängerung war von 2020 auf 2025. die 2. Verlängerung für ein Jahr ohne Begründung der Befristung. Die 3. Verlängerung für wiederum ein Jahr ohne Befristungsbegründung bis zum 30.6.2027
Ab der 2. Verlängerung lautet der Vertrag wegen Erreichnung der Regelaltersgrenze und ich habe 4,5 Stunden die Woche bekommen.
Ich beziehe seit Januar 2016 Rente und zusätzlich seit Januar 2017 Witwenrente. Ich wurde also bereits als Rentnerin eingestellt, warum jetzt der Vertrag wegen Erreichung der Regelaltersgrenze?
ich bin seit 2018 ununterbrochen als Museumsaufsicht beschäftigt. 2025 habe ich mir ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, da ich von der Stadt nichts gehört habe. Es ist ein Einserzeugnis.
Danach kam das Angebot befristet weiterzuarbeiten, im selben Job und zu den selben Bedingungen mit einer halben Wochenstunde mehr.
Über meine fachliche Vorgesetzte wurde mir mitgeteilt, dass maximal noch einmal verlängert werden könne. Warum? Mir ist nicht bekannt, dass das Museum geschlossen wird. Zum anderen steht im Vertrag eingestellt für einfachste Tätigkeiten und dass sich die Stadt vorbehält mch zu versetzten.
Zitieren
#2

"Ich wurde also bereits als Rentnerin eingestellt, warum jetzt der Vertrag wegen Erreichung der Regelaltersgrenze?"
Weil befristungsrechtlich erst das erreichen der Regelaltersgrenze einen Unterschied macht.

"Über meine fachliche Vorgesetzte wurde mir mitgeteilt, dass maximal noch einmal verlängert werden könne. Warum?"
Vielleicht wegen interner Vorgaben des Arbeitgebers. Rechtlich wäre eine weitere Verlängerung möglich und wohl auch als erneut befristeter Vertrag. Aber darauf besteht kein Anspruch. Vielleicht übersieht der Vorgesetzte die befristungsrechtlichen Optionen bei erreichen der Regelaltersgrenze.

"Zum anderen steht im Vertrag eingestellt für einfachste Tätigkeiten und dass sich die Stadt vorbehält mch zu versetzten."
Soweit dies den übertragenen Tätigkeiten entspricht ist es ok. Wenn es darum geht eine niedrige Entgeltgruppe zu begründen aber die tatsächlich vom Arbeitgeber übertragenen Tätigkeiten höherwertig sind, kann dies problematisch sein. Aber wenn man mit der Situation zufrieden ist, muss man nicht aktiv werden.
Versetzugsklauseln sind recht normal.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort



Möglicherweise verwandte Themen…

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst