Vor 8 Stunden
Ich bin 2018 eingestellt worden für 4 Stunden die Woche,Die erste verlängerung war von 2020 auf 2025. die 2. Verlängerung für ein Jahr ohne Begründung der Befristung. Die 3. Verlängerung für wiederum ein Jahr ohne Befristungsbegründung bis zum 30.6.2027
Ab der 2. Verlängerung lautet der Vertrag wegen Erreichnung der Regelaltersgrenze und ich habe 4,5 Stunden die Woche bekommen.
Ich beziehe seit Januar 2016 Rente und zusätzlich seit Januar 2017 Witwenrente. Ich wurde also bereits als Rentnerin eingestellt, warum jetzt der Vertrag wegen Erreichung der Regelaltersgrenze?
ich bin seit 2018 ununterbrochen als Museumsaufsicht beschäftigt. 2025 habe ich mir ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, da ich von der Stadt nichts gehört habe. Es ist ein Einserzeugnis.
Danach kam das Angebot befristet weiterzuarbeiten, im selben Job und zu den selben Bedingungen mit einer halben Wochenstunde mehr.
Über meine fachliche Vorgesetzte wurde mir mitgeteilt, dass maximal noch einmal verlängert werden könne. Warum? Mir ist nicht bekannt, dass das Museum geschlossen wird. Zum anderen steht im Vertrag eingestellt für einfachste Tätigkeiten und dass sich die Stadt vorbehält mch zu versetzten.
Ab der 2. Verlängerung lautet der Vertrag wegen Erreichnung der Regelaltersgrenze und ich habe 4,5 Stunden die Woche bekommen.
Ich beziehe seit Januar 2016 Rente und zusätzlich seit Januar 2017 Witwenrente. Ich wurde also bereits als Rentnerin eingestellt, warum jetzt der Vertrag wegen Erreichung der Regelaltersgrenze?
ich bin seit 2018 ununterbrochen als Museumsaufsicht beschäftigt. 2025 habe ich mir ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, da ich von der Stadt nichts gehört habe. Es ist ein Einserzeugnis.
Danach kam das Angebot befristet weiterzuarbeiten, im selben Job und zu den selben Bedingungen mit einer halben Wochenstunde mehr.
Über meine fachliche Vorgesetzte wurde mir mitgeteilt, dass maximal noch einmal verlängert werden könne. Warum? Mir ist nicht bekannt, dass das Museum geschlossen wird. Zum anderen steht im Vertrag eingestellt für einfachste Tätigkeiten und dass sich die Stadt vorbehält mch zu versetzten.


