30.03.2026, 10:37
Ich beziehe mich auf §11 TVÖD und möchte hierzu fragen, ob es Einschränkungen gibt, die einer befristeten Verlängerung der Teilzeitarbeit im Wege stehen. Unser Arbeitgeber möchte der Befristung bei einer Verlängerung der Stundenreduzierung nur zustimmen, wenn der Mitarbeiter nach der ersten befristeten Reduzierung der Arbeitszeit, mindestens ein Jahr wieder in Vollzeit arbeitet. Ist das zulässig? VG Anja


