Befristete Teilzeitarbeit
#1

Ich beziehe mich auf §11 TVÖD und möchte hierzu fragen, ob es Einschränkungen gibt, die einer befristeten Verlängerung der Teilzeitarbeit im Wege stehen. Unser Arbeitgeber möchte der Befristung bei einer Verlängerung der Stundenreduzierung nur zustimmen, wenn der Mitarbeiter nach der ersten befristeten Reduzierung der Arbeitszeit, mindestens ein Jahr wieder in Vollzeit arbeitet. Ist das zulässig? VG Anja
Zitieren
#2

Fall des §11 TVÖD Abs 1 oder Abs. 2?


"Ist das zulässig?"
Hängt von den Gründen für Teilzeit ab und ob es Gründe gibt die Teilzeit abzulehnen.
Im Falle des Abs.2 ist es denkbar als Arbeitgeber von einer solchen Vollzeitphase abhängig zu machen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Befristete EU Rente TVÖD Urlaubsanspruch
- Kündigungsfrist für befristete Verträge §30 Abs. 5 TVöD


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst