Beflaggung von öffentlichen Gebäuden
#1

Als Schulhausmeister muss ich zu bestimmten Feier- und Gedenktagen, an meiner Schule die Fahne hissen und abends abnehmen. Können für solche Fahrten, die ausschließlich mit dem privaten PKW durchgeführt werden Fahrtkosten geltend gemacht werden? Diese Termine liegen oftmals an Wochenenden und Feiertagen. An normalen Wochentagen fällt das Abnehmen der Fahne stehts außerhalb der regulären Arbeitszeit. Es handelt sich um eine Schule in Thüringen. Der Träger ist hier das Landratsamt.
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#2

Natürlich können hier Fahrtkosten und Arbeitszeit geltend gemacht werden. Zumindest bei uns ist das so. ( Kommune in Niedersachsen)
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