Beförderung nach sozialen Aspekten ?
#1

Trotz guter Beurteilungen musste eine Kollegin aus unserer Abteilung außergewöhnlich lange (18 Jahre) auf ihre Beförderung warten. In einem Gespräch mit Vorgesetzten teilte man ihr nun mit, dass im Staatsdienst nicht nur Leistung, Berufserfahrung und Engagement usw. zählen würden, sondern auch die soziale Lage der Betroffenen.
Man wisse, dass die Beamtin nach dem plötzl. Tod des Ehemannes eine hohe Lebensversicherungssumme erhalten habe, zudem lebe sie nun schon seit einigen Jahren mit einem wohlhabenden und bekannten Unternehmer zusammen. Die beiden Kinder der Beamtin sind erwachsen und als Akademiker tätig.
Man bittet um Verständnis, dass man in diesem Fall mit einer Beförderung gewartet und dafür weniger gut gestellte Kolleginnen und Kollegen vorrangig befördert habe.
Frage:
Ist es wirklich so, dass u.a. auch das Privatleben eines Beamten über dessen berufliches Fortkommen entscheidet ? Hat hier jemand im Forum vergleichbare Erfahrungen gesammelt ?
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#2

Hallo!

Leider bin ich sogar nicht fit in den Beamtenbeförderungsbestimmungen oder wie die Dinger heißen.
Aber soziale Aspekte wie ein Erbschaft oder der aktuelle Lebenspartner?????? Hä?????? Selbst wenn das da drin stehen würde, dann wäre es mal Zeit, das gerichtlich überprüfen zu lassen.
In einer großen Behörde - wie z. B. dem Arbeitsamt - hat doch nie und nimmer der Vorgesetzte Ahnung, wie die privaten Lebensumstände sind.

Wo war denn da der PR? Hat er nichts von den guten Beurteilungen gewusst ? Ich bin schon wieder verwirrt.

Diese Aussage des Vorgesetzten hört sich so gar nicht nach Gleichbehandlung an.

Sachen gibts.
Gruß
Auenlandbewohnerin
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#3

Nach meiner Einschätzung sind das allesamt sachfremde Erwägungen, die bei der Personalauswahl keine Rolle spielen dürfen. Soziale Gesichtspunkte können bestenfalls Hilfskriterien sein, wenn es darum geht, sich zwischen mehreren Bewerbern mit gleicher Qualifikation zu entscheiden. Da kann schon mal ein Familienvater mit zwei Kindern den Vorrang gegenüber einer jungen ledigen Person bekommen.
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#4

Guten Morgen,

findest Du, dass das bei gleicher Qualifikation eine Rolle spielen kann? Ich nicht. Der Familienvater mit zwei Kindern kann sozial besser aufgestellt sein (z. B. durch eine Erbschaft) als der 25jährige Singleman, der für seine Mutter im Pflegeheim unterhaltspflichtig ist. Ein solcher Umstand ist dem AG ja nicht zwingend bekannt.

Alle Erwägungen außerhalb der Arbeitsaktion halte ich für irrelevant.

Wenn die harten Fakten bei allen gleich sind, könnte man noch auf die Softskills oder dgl. wie z. B. Empathie abestellen.
Aber sonst, sehe ich das äußerst kritisch.

Gruß
Auenlandbewohnerin
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#5

Das sehe ich genau so, aber ich habe schon Situationen erlebt, wo unser Personalrat soziale Erwägungen als Hilfskriterien mitgetragen hat. Grundsätzlich ist klar: Es kann nur nach Leistung gehen bzw. nach dem Abschneiden im Bewerbungsgespräch.
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#6

sorry, aber wenn ich lese, was einige so von sich geben, kann ich nur den Kopf schütteln:

wenn man im Beamtentum von dem sog. "Eignungs-/Befähigungs- und Leistungsprinzip" spricht, dann hat eine private Situation wohl auch unter dem Aspekt "Leistung" etwas bei Beurteilungen zu suchen:

Ein alleinerziehender Vater, der trotzdem ohne jemals zu jammern einen wöchentlichen 45-50 Stunden Beamtenjob hinlegt, das bei sehr guten Beurteilungen, 3-4 Krankheitstagen pro Jahr etc. und dann bei Beförderungen hinten runter fällt, weil ihm ein junger lediger Beamter (der immer schön artig zu seinem Chef war) vorgezogen wird, dann wirft das schon einige Fragen auf. Der alleinerziehende Beamte leistet und erheblich schwierigeren Rahmenbedingungen wesentlich mehr, wie der junge Beamte, der von Mama noch seine Wäsche gewaschen bekommt und eine 2-Zimmer-Single-Wohnung bewohnt.... das ist auch ein ganz einfach zu durchschauendes volkswirtschaftliches Prinzip.....!

Wenn dann dabei noch sog. Personalräte ohne Kommentar zuschauen, kommen weitere Zweifel auf.

Aber bzgl. dem Thema "Personalräte" möchte ich mir ohnehin weitere Ausführungen ersparen..... Krähe A hackt Krähe B kein Auge aus und Krähe B will ja auch selbst ganz schnell befördert werden, daher bläst man zu 95% lieber ins Horn von Krähe A und muckt bei dessen, dem EIGNUNGS-, BEFÄHIGUNGS- und LEISTUNGSPRINZIP widersprechenden Vorhaben auch keinesfalls auf....!

Und bzgl. soziale Aspekte...... viele Firmen wollen so sozial und familienfreundlich sein, werden sogar als Familienfreundlicher "Betrieb" zertifiziert.... aber dann...... bla bla bla...
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