Beförderung Geschäftsstellenleiter
#1

Guten Tag,

unser Geschäftsstellenleiter wurde von unserem Gemeinschaftsvorsitzenden vom Verwaltungsamtsrat zum Verwaltungsrat.

Meiner Meinung nach muss nach Art. 75 Abs2 BayPVG der Personalrat beteiligt werden oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank für eure Hilfe
Johannes
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#2

Moin,

warum Abs. 2? Und kommt Art 78 nicht zum tragen?

Grüße
1887
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#3

Hallo 1887

Sorry habe Art. 75 Abs. 1 Nr. 2 gemeint.

Naja unser Geschäftsstellenleiter ist der Chef von der Verwaltung aber Einstellungen Beförderungen usw wird von der Vollversammlung genehmigt und von unserem Gemeinschaftsvorsitzenden(Bürgermeister der von der Vollversammlung gewählt wird) unterschrieben. Somit ist ja der Gemeinschaftsvorsitzende auch der Chef vom Geschäftsstellenleiter, somit kommt meiner Meinung nach Art. 78 nicht zum tragen.

Gruß
Johannes
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