Beförderung A14 nach B2
#1

Hallo,

bei uns ist die Stelle des Kämmerers ausgeschrieben; die Stelle ist mit B2 bewertet und es handelt sich nicht um einen Wahlbeamten.

Frage:
Wenn sich ein Beamter mit A14 erfolgreich bewirbt, muss er dann die Beförderungen A15 und A16 durchlaufen oder kann er direkt nach B2 befördert werden? Ich habe mal irgendwo gehört, dass es bei Einstufung im B-Bereich kein Verbot sogen. Sprungbeförderungen gibt. Ist das so richtig?

Frage:
Kann sich auch ein tarifl. Beschäftigter EG 14 auf die Stelle bewerben und sich ggfls. verbeamten lassen?

Frage:
Geht das auch, wenn das Höchstalter für die Verbeamtung überschritten ist (Ausnahmeregelung?)
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