Beauftragte für Beschwerdestelle nach AGG 13
#1

Bei uns wird eine Stelle ausgeschrieben als Beauftragte/r für die Beschwerdestelle nach Paragraph 13 AGG. 
Wird man als Beauftragter zusätzliche entlohnt oder ist das eine rein ehrenamtliche Aufgabe?
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#2

Wie ist denn die Ausschreibung? Findet ein Tarifvertrag Anwendung auf das Arbeitsverhältnis?
Grundsätzlich handelt es sich um eine Aufgabe, die dann bei Übertragung im Rahmen der Einstufung zu berücksichtigen wäre. Je nach Zeitanteilen hat es dann Auswirkungen auf die Eingruppierung.
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#3

Nein, es steht nichts dabei, wie viel Zeit es zusätzlich in Anspruch nimmt.
Leider steht auch nicht dabei, ob die Arbeit irgendwie honoriert wird. Es wird nur angegeben, dass man eine zusätzliche Schulung machen müsste.
Vielen Dank für Ihre Mühe :-)
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