Beanstandung wegen Entgeltgruppe
#1

Im Rahmen meiner Einstellung im öD habe ich gerade einen Bescheid über die tarifliche Einstufung bekommen, und möchte ihn anfechten. Meine Frage: kann man in diesem Fall einen "Einspruch" einlegen, oder gilt hier ein anderes Rechtsmittel? Es wäre super, wenn sich jemand auskennt.
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#2

Tarifliche Einstufung heißt wohl als Angestellter. Da es sich um einen Arbeitsvertrag handelt, ist da kein Widerspruch möglich, da es sich nicht um einen Verwaltungsakt/Bescheid handelt. Ein Arbeitsvertrag wird wie jeder zwei-seitige Vertrag verhandelt vor Unterschrift und ist nur bei arglistiger Täuschung, Drohung etc. wie jeder andere Vertrag anfechtbar.

Bei Beamten ist das glaube ich anders, die bekommen Verwaltungsakte.
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#3

Deine Entgeltgruppe beruht auf einer Eingruppierung. Diese EIngruppierung kannst Du mit einem Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung überprüfen lassen (zu richten an die Dienststelle / Personalabteilung). Sollte sich eine höhere Entgeltgruppe ergeben, erhälst Du diese ab Antragsdatum 6 Monate rückwirkend (nennt sich Ausschlussfrist, ähnlich wie Verjährung). Den Antrag kannst Du jederzeit stellen. Viel Glück! Steffi
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