Im Rahmen meiner Einstellung im öD habe ich gerade einen Bescheid über die tarifliche Einstufung bekommen, und möchte ihn anfechten. Meine Frage: kann man in diesem Fall einen "Einspruch" einlegen, oder gilt hier ein anderes Rechtsmittel? Es wäre super, wenn sich jemand auskennt.
Tarifliche Einstufung heißt wohl als Angestellter. Da es sich um einen Arbeitsvertrag handelt, ist da kein Widerspruch möglich, da es sich nicht um einen Verwaltungsakt/Bescheid handelt. Ein Arbeitsvertrag wird wie jeder zwei-seitige Vertrag verhandelt vor Unterschrift und ist nur bei arglistiger Täuschung, Drohung etc. wie jeder andere Vertrag anfechtbar.
Bei Beamten ist das glaube ich anders, die bekommen Verwaltungsakte.
Deine Entgeltgruppe beruht auf einer Eingruppierung. Diese EIngruppierung kannst Du mit einem Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung überprüfen lassen (zu richten an die Dienststelle / Personalabteilung). Sollte sich eine höhere Entgeltgruppe ergeben, erhälst Du diese ab Antragsdatum 6 Monate rückwirkend (nennt sich Ausschlussfrist, ähnlich wie Verjährung). Den Antrag kannst Du jederzeit stellen. Viel Glück! Steffi