Beamter erhält Rüge für politische Äußerungen
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Ein Beamter (i.d.F. ein Lehrer) darf einen Politiker nicht "Spaltpilz" und "böshaft ignorant" nennen.

Das meinte zumindest die Bezirksregierung Münster, die dem Lehrer eine Rüge erteilt hatte (mit Eintragung in die Personalakte). Im folgenden Prozess schloss sich das Verwaltungsgericht Münster der Auffassung der Bezirksregierung an (das Urteil ist aber noch nicht rechtskräfrig).

Kommentar: Mit diesem Urteil will man Beamte offensichtlich mondtod machen und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entziehen. Zurecht weist der Lehrer darauf hin, dass mit dem Urteil der „Weg zurück in den Obrigkeitsstaat“ angetreten wird. Ich kann den Lehrer nur ermutigen, gegen das Urteil vorzugehen.

Link: http://www.wz-newsline.de/?redid=663828
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