Beamter auf Probe, „Diebstahl“
#1

Hallo! Ich habe ein großes Anliegen… ich weiß, dass es dumm und unüberlegt war… ich war bei  DM und hatte einen Einkaufskorb und eine Einkaufstasche… ich habe in den Einkaufskorb  die Sachen gepackt, die für mich waren. In die Einkaufstasche die Sachen, die ich meiner Freundin mitbringen sollte. Ich habe die Dinge auffällig in die Tasche gepackt (also mich jetzt nicht in eine Ecke gestellt, und heimlich eingepackt). Also jeder konnte es sehen. 
Als ich mit dem Einkauf fertig war, bin ich zur Kasse gegangen und habe den Einkauf aus dem Korb bezahlt… 50€…. Ich war den Tag so im Stress und voller Gedanken, dass ich vergaß die Sachen aus der Tasche zu bezahlen.. die Tasche hing mir über die Schulter. Als ich gerade rausgehen wollte, hielt mich der Laden Detektiv fest.. ich war total erschrocken und meinte dann, dass ich es vergessen habe zu bezahlen. Er hat mir kein Wort geglaubt und wir sind ins Büro.. dort schrie er mich an was das soll.. und dass er mir nicht glaubt, weil das so „professionell“ war?! Ich habe dann gar nichts mehr gesagt. Die Polizei kam dann und nahm meine Personalien auf. Ich sagte zur Sache nicht aus (wurde mir damals bei der Berufsschule so gelehrt, dass man der Polizei am besten nichts sagt)… nun werde ich ein Anhörbogen von der Polizei bekommen und dann geht die Sache zur Staatsanwaltschaft. 
Bei dem „gestohlen“ Wert handelt es sich um 150€ (ja das geht sehr schnell bei DM, es wäre unter anderem 2 Kulturtaschen, Sonnencreme und diverse Sachen für den Urlaub dabei).
Ich selber habe mir auch eine Kulturtasche und Sonnencremes gekauft… 
Nun meine Frage, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen? Vielleicht auch unter Auflagen ? Ich bin nicht vorbestraft und hatte so auch noch nie Kontakt mit der Polizei! 
Wäre dies ein Grund, mich aus dem Beamtenverhältnis auf Probe zu entlassen ? Meine Verbeamtung ist im Oktober.. ich habe mir auch auf der Arbeit nie etwas zu schulden kommen lassen, im Gegenteil.. hat jemand Tipps, was ich tun kann? Ich bin total verzweifelt und habe schlaflose Nächte hinter mir… ich hoffe auf eure Hilfe! Vielen Dank
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#2

Es war außerdienstlich, das ist dann weniger schwerwiegend. Und wenn Du noch nicht vorbelastet bist, nimmt man Dir vielleicht ab, dass es ein Versehen war. Ich drücke dir die Daumen ✊
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#3

Danke 🍀
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#4

Cool bleiben und aus dieser Dummheit lernen :-)

Ich habe unzählige Disziplinarverfahren geführt und Personalverantwortung gehabt; kenne mich also bestens mit solchen Vorgängen aus.

Sehr wichtig: In keinem Fall den Vorfall Deinem Dienstherr melden! Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten.

Die Voraussetzungen, wann die StA den Vorgang an Deinen Dienstherrn meldet, sind abschließend in Nr. 15 der MiStra (googeln!) geregelt. Nach meinen Erfahrungen meldet die StA selbst in den dort vorgesehenen Fällen oft nicht.

Ohnehin bestehen in Deinem Fall gute Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird. Nimm einen guten Anwalt, der die Stellungnahme verfasst und den Diebstahl als "Fahrlässigkeit" darstellt, also den Diebstahl in keinem Fall zugeben.

Die Gerichte sind mit anderen Dingen befasst und scheuen die Mühe, die subjektive Tatbestandsseite aufwändig aufzuklären. Ich schätze ohnehin, dass das Verfahren gem. § 153 StPO "wegen geringer Schuld" eingestellt wird.
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