Beamter auf Lebenszeit als Bürgermeister
#1

Hallo

ich habe eine Frage :

Was geschieht wenn ein kommunaler Beamter auf Lebenzeit in der selben Kommune
hauptamtlicher Bürgermeister wird und seine Zeit als Bürgermeister beendet ist.
Besteht ein Anspruch auf Rückkehr zum Dienstherren als Beamter und wenn ja besteht
auch ein Anspruch auf die alte Planstelle ?

Danke im Voraus

salva
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#2

Hallo Kollege!

Voriges Jahr hatte ich eine ähnliche Frage. Guckst Du hier:
Zitat:wahlbeamte - situation für lebenszeitbeamte vor und nach ernennung
Moin Moin:

Ich bräuchte mal ein paar grundsätzliche Infos zu dieser Thematik. Also folgender Fall, spielend in RLP: Ein langgedienter Kommunalbeamter (A13), wechselt die Dienststelle. Damit verliert er zunächst doch nicht den Status als "Lebenszeitbeamter", oder doch?

Bei der anderen Dienststelle wird er, nach gewonnener Urwahl zum Bürgermeister ernannt und kassiert ab da A16=höherer Dienst. Jetzt aufgepaßt Freunde, was passiert mit eben diesem Beamten, wenn die Wahlperiode abgelaufen ist? Man bedenke, er müßte nach wie vor Lebenszeitbeamter sein.

Ein Kollege behauptete (konnte es mir aber nicht beweisen), in dem Moment lebe sein "altes Beamtenverhältnis" bei der Dienststelle, die er verließ, um Bürgermeister zu werden, wieder auf. Ich halte das für Unsinn, denn dazu bedürfte es doch einer neuen Ernennung durch diesen Dienstherren. Wie wird in solchen Fällen verfahren?

Vielen Dank schon mal für Euere Beiträge
gruß primus von quack

Leider bekam ich nie eine Antwort darauf. In dieser Thematik sind die Forumsbesucher/Innen nicht so drin. Wir scheinen alle zu den Malochern zu gehören.

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#3

Moin,

vielleicht liegt es einfach daran, dass nicht benannt wird, für welches Bundesland die Antwort erbeten wird. Diese Frage ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Grüße
1887
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#4

Stimmt, diese Info hat der Threateröffner vergessen. Im anderen Falle spielt die Story komplett in RLP. Ein anderes Bundesland ist nicht beteiligt. Primus von Quack
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#5

Guten Tag,

wenn ich mich richtig an meine Lehrgänge erinnere ist es in NRW folgendermaßen:

Wenn ein Beamter auf Lebenszeit Bürgermeister wird, ist sein neuer Status Wahlbeamter auf Zeit. Der Status auf Lebenszeit ist weg !!!

Wenn er nicht mehr weiter Bürgermeister ist, wird er bei ruhegehaltsfähiger Dienstzeit von mindst. 8 Jahren und Lebensalter von mindst. 45 Jahren in den Ruhestand versetzt, ansonsten ist er entlassen !!!

Siehe § 119 Landesbeamtgengesetz NRW.

Gruß
smokie
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#6

In Niedersachsen verliert man ebenfalls den Status 'Beamter auf Lebenszeit' und wird 'Wahlbeamter'. Kandidiert man nicht mehr oder wird abgewählt, bekommt man, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, das Ruhegehalt, bemessen nach der Tätigkeit als Bürgermeister.
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#7

Man sollte auch daran denken, dass man sich als Beamter auf unbestimmte Zeit von seiner Behörde berurlauben lassen kann, ohne Bezüge.
Und bei der Wahl zum Bürgermeister, Landrat, Minister usw. kenne ich dies nicht anders.
Die können nach Beendigung ihrer Politischen Tätigkeit wieder zurück in ihre alte Behörde.

Gruß Merger
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