Beamter als Personalratsvorsitzender????
#1

Hallo zusammen.
Vor ein paar Monaten wurde bei uns in der Dienststelle ein neuer Personalrat gewählt. Der Personalrat wählte dann den Vorsitzenden. In diesem Personalrat ist auch ein Vertreter der Beamten und wurde zum Stellvertreter gewählt.
Jetzt will dieser Beamte Vorsitzender werden. Geht das so einfach? Und darf dieser Beamte so eingebunden werden? Und wie ist das mit dem Beamteneid?
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#2

Hallo,

zu PR-Vorsitzenden kann grundsätzlich jedes PR-Mitglied gewählt werden, egal welcher Gruppe er angehört.

Da bei Euch bereits ein PR-Vorsitzender gewählt wurde, kann ein Stellvertreter in der laufenden PR-Amtszeit nur gewählt werden, wenn der ursprünglich gewählte Vorsitzende dauerhaft ausfällt (Rücktritt, Tod etc).

Was sollte der Beamteneid damit zu tun haben??
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#3

Ich denke das er durch diesen Eid in aller erster Linie dem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet ist und nicht dem Arbeitnehmer
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#4

Moin,

da stimmt etwas in der Wahrnehmung nicht:

a) Als Beamter lege ich keinen Eid für einen Arbeitgeber ab. Mein Eid hat wie folgt gelautet:

Zitat:Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.

Im Gegenteil, im Zweifel habe ich die Verpflichtung zu remonstrieren.

b) Auch der Personalrat als solches ist nicht ausschließlich dem Wohl der Beschäftigten verpflichtet, sondern hat immer auch die der Dienststelle obliegenden Aufgaben im Auge zu behalten.

Zitat:In Niedersachsen aus NPersVG § 2 Abs. 1: Dienststelle und Personalvertretung arbeiten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammen zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben und zur Wahrung der Belange der in der Dienststelle Beschäftigten.


Als Gremium wähle ich die- oder denjenigen, die/der am geeignetsten ist, die zu vertretenden Interessen durchzusetzen und den Personalrat zu leiten.

Viele Grüße
1887
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#5

Also eigentlich wollte ich hierzu nichts posten. Steht alles im PersVG. Aber zu einem Beitrag muss ich kurz antworten.

Zitat:Da bei Euch bereits ein PR-Vorsitzender gewählt wurde, kann ein Stellvertreter in der laufenden PR-Amtszeit nur gewählt werden, wenn der ursprünglich gewählte Vorsitzende dauerhaft ausfällt (Rücktritt, Tod etc).
Also, man kann theoretischerweise jederzeit den Vorsitzenden abwählen. Antrag einbringen, Sitzung mit Tagesordnung, Abstimmung mit möglichst sicherer Mehrheit gegen den alten PR-V und wenns reicht, bums: NEUER PR-V.

Die Fragen die sich stellen sind ja eigentlich diese: Wie kommt man(n) jetzt auf die Idee, PR-V zu werden. Ist der noch amtierende so ein Fehlgriff gewesen? Haut er ab? Wie sehen die Mehrheitsverhältnisse aus? Man kann sich damit auch beschädigen, wenns schief geht!

MfG SB
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