Beamter, 4 Wochen krank geschrieben wegen Schulter OP.
Darf er an seinen Arbeitsplatz um die Vertretung zu unterstützen?
Wird das als Überstunden gerechnet - ich meine nicht .... ?
Wenn er sich für dienstfähig hält kann er grundsätzlich seinen Dienst aufnehmen. Dafür gibt es keine Überstunden und er muss dann seine normalen Arbeitsstunden arbeiten. Ob eine stundenweise Tätigkeit nach dem "Hamburger Modell" hier in Frage kommt wäre ggf. zu prüfen.
Sollte das "Hamburger Modell" in Frage kommen, führt dies nicht zu Überstunden oder Mehrarbeit.
Der behandelnde Arzt stellt im "Wiedereingliederungsbogen" fest, wie lange gearbeitet werden kann. Danach ist dann auch für den Kollegen Feierabend.
Eine Stundenerfassung, bzgl. Mehrarbeit bzw. Überstunden, muss nicht erfolgen, da der Kollege weiterhin nicht voll dienstfähig ist.