Beamtenstatus Bürgermeister
#1

Normalerweise erhält ein Bürgermeister nur eine Aufwandsentschädigung.
Wer befördert ihn in den Beamtenstatus?
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#2

Der Gesetzgeber, z. B. in § 42 GemO-BW. Hauptamtliche Bürgermeister erhalten keine Aufwandsentschädigung, sondern werden nach LKomBesG besoldet.

Ehrenamtliche Bürgermeister gibt es nur in einigen wenigen Kleinstgemeinden ohne Verwaltung.
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