Beamtenanwärter Steuererklärung?
#1

Kurze Frage
Ich beginne ab dem 01.09 das Duale Studium zum Stadtinspektoranwärter. Mich würde interessieren ob ich schon während der Ausbildung steuererklärungspflichtig bin oder nicht.

Danke im Voraus.
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#2

Im Normalfall nicht. Es sei denn, es liegen besondere Umstände vor (eingetragene Freibeträge etc.)
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#3

Macht es denn trotzdem Sinn, eine Steuererklärung zu machen? Ich habe gehört, dass man z.B. die Kosten für das Ticket absetzen könnte. Leider habe ich aber so gar keine Ahnung von dem Thema...
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#4

Jaa soweit ich weiß sind Fahrkosten von der Steuer absetzbar.
LG
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#5

Auch die Fahrtkosten zu privaten Lerngemeinschaften können geltend gemacht werden.
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#6

Man kann einen Verlustvortrag machen. Das lohnt sich demnach definitiv. Frag mal bei deinem örtlichen Lohnsteuerhilfeverein nach. Die helfen dir bzw. machen das mit dir und die Kosten sind auch im Rahmen (vielleicht um die 60 Euro).

Gruß
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#7

Die große Gewerkschaft mit dem roten Logo bietet einen kostenlosen Lohnsteuerservice.
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#8

Was ist eig wenn man mehr absetzt als gezahlt hat ? Vor allem wenn man im September anfängt .. Kann man das auf das nächsten Jahr übertragen? Also wie "Guthaben" ? Das würd mich echt interessieren.
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