14.12.2022, 13:52
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich brauche unbedingt einen rechtlichen Rat. Ich habe eine Anhörung von meinem Dienstherren bekommen, wo drin steht, dass ich entlassen werde.
„Sehr geehrter Herr ….,
in der vorbezeichneten Angelegenheit beabsichtige ich Sie nach § 23 Absatz 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) mit sofortiger Wirkung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen und Ihnen die weitere Ableistung des Vorbereitungsdienstes zu untersagen.“
Laut § 23 Absatz 4 Beamtenstatusgesetz Satz 2 heißt es aber :
4) Beamtinnen auf Widerruf und Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden.
Die Gelegenheit zur Beendigung des Vorbereitungsdienstes und zur Ablegung der Prüfung SOLL gegeben werden.
Heißt es nicht im Endeffekt, dass die Stadtverwaltung mir die Ablegung der Prüfung erlauben „MUSS“ ?
Hierbei spielt Ermessen glaube ich eine Rolle allerdings, weiß ich es nicht.
Ich werde die Anhörung mit meinem Anwalt verfassen und gegen die Kündigung vorgehen.
Ich würde mich unglaublich für Antworten eurerseits freuen!
liebe Grüße
ich brauche unbedingt einen rechtlichen Rat. Ich habe eine Anhörung von meinem Dienstherren bekommen, wo drin steht, dass ich entlassen werde.
„Sehr geehrter Herr ….,
in der vorbezeichneten Angelegenheit beabsichtige ich Sie nach § 23 Absatz 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) mit sofortiger Wirkung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen und Ihnen die weitere Ableistung des Vorbereitungsdienstes zu untersagen.“
Laut § 23 Absatz 4 Beamtenstatusgesetz Satz 2 heißt es aber :
4) Beamtinnen auf Widerruf und Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden.
Die Gelegenheit zur Beendigung des Vorbereitungsdienstes und zur Ablegung der Prüfung SOLL gegeben werden.
Heißt es nicht im Endeffekt, dass die Stadtverwaltung mir die Ablegung der Prüfung erlauben „MUSS“ ?
Hierbei spielt Ermessen glaube ich eine Rolle allerdings, weiß ich es nicht.
Ich werde die Anhörung mit meinem Anwalt verfassen und gegen die Kündigung vorgehen.
Ich würde mich unglaublich für Antworten eurerseits freuen!
liebe Grüße