Bayerische Inklusionsrichtlinien - Geltung nur für TV-L oder auch TVÖD?
#1

Guten Abend,

ich habe als Schwerbehinderter eine Frage.

In den Bayerischen Inklusionsrichtlinien (Link: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do...8_F_10382/)  steht unter Punkt 2.1.1 Folgendes: 

"Die Inklusionsrichtlinien gelten für sämtliche Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaates Bayern."

Wenn man wiederum nach "Arbeitnehmer des Freistaates Bayern" googled, erscheint unter anderem: "Bezahlung nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L)". 

Für mich klingt dies so, als ob die Inklusionsrichtlinien nur für die Angestellten des Landes (also des Freistaates) mit TV-L-Tarifvertrag gelten, nicht aber für die Angestellten der Kommunen mit TVÖD.

Da ich in einem kommunalen Krankenhaus nach TVÖD angestellt bin, würde ich gern wissen, ob die Bayerischen Inklusionsrichtlinien auch dafür Geltung besitzen? Weiß jemand Näheres?

Danke.
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#2

Die Richtlinie gilt nicht für Beschäftigte einer Kommune. Wobei viele kommunale Kliniken privatrechtlich organisiert sind und nicht zum öffentlichen Dienst gehören.

Viele Aspekte der Richtlinie ergeben sich auch aus rechtlichen Regelungen. Diese gelten dann für den öffentlichen Dienst insgesamt und teilweise auch für alle Arbeitgeber.
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