Kann ein Arbeitnehmer zum BEM-Gespräch auch eine Vertrauensperson von außerhalb der Behörde mitbringen (z.B. Verwandte, Familienangehörige)?
Nur in Abstimmung mit der Behörde. Diese wird im Regelfall nicht erteilt werden. Ein Anspruch darauf, dass externe Personen teilnehmen, besteht nicht. Ggf. kann man ein Personalratsmitglied hinzu ziehen. Soweit eine Schwerbehinderung vorliegt ggf. auch die Schwerbehindertenvertretung.
Das stimmt nicht. Seit 2021 ist es geändert und man darf eine Vertrauensperson mitnehmen!