Automatisches Ausscheiden aus dem Personalrat bei Übergang in Eigenbetrieb
#1

Ein schönen guten Morgen,

ich stehe vor einer Frage, die mir bisher noch niemand zufriedenstellend beantworten konnte und ich auch sonst keine ausreichende Antwort dazu gefunden habe. Daher hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Ich arbeite seit 2000 bei einer Kommune (Landkreis). Im Mai 2009 wurde ich in den Personalrat gewählt. Bis zum Juni 2011 war ich als Angestellte beschäftigt und wurde im Juli 2011 als Beamtin (auf Probe) ernannt. "Voraussetzung" für die Ernennung war der Wechsel von der Kommune des Landkreises in die angegliedertet Optionskommune (Jobcenter). Dazu habe ich auch eine befristete Zuweisung bis zum 31.12.2011 unterschrieben.
In diesem halben Jahr war ich weiterhin als Personalratsmitglied tätig. Ab dem 01.01.2012 wird das Jobcenter als kommunaler Eigenbetrieb in die Verwaltung des Landkreises eingegliedert. Der für das Jobcenter gewählte Personalrat wird aufgelöst. Da das Ganze jedoch als Eigenbetrieb weitergeführt wird, kann ein neuer Personalrat gewählt werden.
Wäre ich, in dem Fall, dass ich weiter beim Jobcenter tätig bin (wovon ich stark ausgehe), immer noch Mitglied des Personalrates der Verwaltung des Landkreises oder scheide dort ich automatisch aus?
Einen Anspruch, wieder zurück zur "Heimatkommune" zu kommen habe ich ja dann auch nicht mehr, da ab 2012 ja keine Zuweisung mehr notwendig ist.
Ich hoffe, dass mir irgendwer einen Tipp geben kann, wie das Ganze aussehen könnte !

Schon einmal vielen lieben Dank !!!


Tine
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#2

Moin Moin und S10347 Das ist in der Tat eine nicht ganz einfache Frage. Aber, OK, überlegen wir einmal ein bißchen daran herum. Ich sehe mit das größte Problem darin, dass Du mit der Verbeamtung die Gruppenzugehörigkeit wechselst. Wenn Ihr also Gruppenwahl gehabt habt, würde die Aufgabe Deines Beschäftigtenverhältnisses (Arbeitsvertrag) klar dafür führen, dass eine Kollegin/Kollege mit den nächst meisten Stimmen in den PR nachrückt. Damit wärst Du weg vom Fenster. Anders könnnte es sich bei einer gemeinschaftlichen Wahl verhalten. Damit habe ich jedoch noch keine Erfahrungen gemacht. Wenn ich es richtig verstanden habe und es vorliegend zu einem kompletten Dienststellenwechsel kommen sollte, müßtest Du letztlich auch das PR-Mandat verlieren. Das waren jetzt nur einmal so ganz wage Überlegungen zunächst. Aber wir haben ja richtige Profis hier. Der/Die eine oder andere wird sich bestimmt in den Fachdialog reinschalten. Icon_cool Ciao: Haegar
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#3

Schon einmal vielen Dank für die Antwort an Haegar. Aber da sich sonst noch niemand zu Wort gemeldet hat, scheint die Problematik doch kniffliger zu sein.

Der Wechsel vom Angestellten- in das Beamtenverhältnis hat aber keinen Einfluss auf die Mitgliedschaft. ["Die Mitgliedschaft im Personalrat wird durch einen Wechsel der Gruppenzugehörigkeit eines Mitgliedes nicht berührt. Das Mitglied bleibt Vertreter der Gruppe, in der es gewählt worden ist." (§ 28 Abs. 2 PersVG)]
Nur bei einer nächsten Kandidatur würde ich eben für die Beamten aufgestellt werden.

Wäre das tatsächlich ein Dienststellenwechsel ? Meine Ernennungsurkunde habe ich doch vom Kreis und daran ändert sich ja nichts.

Tine

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#4

Moin Tine,

Dienststelle ist nicht gleichzusetzen mit Dienstherr/Arbeitgeber! Bei einem Dienstherr/Arbeitgeber können mehrere Dienststellen (im Sinne des Personalvertretungsrechtes) eingerichtet sein. Jede Dienststelle hat dann seinen örtlichen Personalrat sowie insgesamt noch einen Gesamtpersonalrat. Verliert man das Wahlrecht durch einen Dienststellenwechsel, endet auch die Mitgliedschaft im örtlichen Personalrat (zumindest in Niedersachsen ist das so).

Grüße
1887
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