Auszahlung von Resturlaubstagen
#1

Moin,
Ich war Langzeit erkrankt. Und sehe, mit Absprache meines Arztes, keine Möglichkeit in meinem Job weiter zu arbeiten. Ich bin 64 Jahre alt.
Ich habe jetzt zum 1.Juli 2026 vorzeitige Rente mit Abschlägen beantragt und einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) zum 30.06.2026 gemacht.
Krankheitsdauer 3,5 Jahre. Ein Anspruch auf einen Resturlaub von 29 Tagen bestand am Beginn meiner Krankheit. Nun kommen rein theoretisch noch 3,5 Jahre mal 30 Urlaubstage dazu.
134 Tage.
Ich war durchgehend krank geschrieben und hatte keine Möglichkeit Urlaub zu nehmen.

Wieviele Tage können angerechnet werden?


mit freundlichem Gruß
Zitieren
#2

Seit wann bestand die Arbeitsunfähigkeit genau?
Welcher Tarifvertrag?
Besteht eine Schwerbehinderung (ab wann)?

2023 in dem Jahr beginn der Arbeitsunfähigkeit?) Hat der Arbeitsgeber über einen möglichen Verfall von Urlaubsansprüchen hingewiesen? Eventuell noch Ansprüche (20 oder 29 Tage)
2024 verfallen (ganze Jahr Arbeitsunfähigkeit?)
2025 20 Tage
2026 15 Tage
Zitieren
#3

Krankheitsbeginn Anfang Dezember 2022,

 Tvöd,

GdB 20 Prozent ab Oktober '23, GdB 30 Prozent ab Juni`25.

.Nein. Resturlaubsanspruch 29 Tage.

Komplett Arbeitsunfähig bis zum 27.06.2026.

Urlaubsanspruch 30 Tage im Jahr. 2023+2024+2025+15.Tage in 2026
Zitieren
#4

2023 und 2924 sind verfallen. 2025 ist der tarifliche Mehranspruch verfallen..
2025 20 Tage
2026 15 Tage

Bei 2022 tue ich mich etwas schwer. 0, 20 oder 29 Tage. Da müsste man nochmal genau in die Rechtsprechung schauen. Der Rest ist eindeutig. 2025 wären beim Bund anders. Kommune oder andere Arbeitgeber, die den TVöD anwenden, wären es 20 Tage.
Zitieren
#5

Danke
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort



Möglicherweise verwandte Themen…

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst