Auszahlung Inflationsausgleichszahlung Arbeitgeberwechsel
#1

Ich habe bis 31.05.23 bei einem kommunalen Arbeitgeber gearbeitet. Zum 01.06.23 bin ich zur Deutschen Rentenversicherungsanstalt gewechselt. Bekomme ich die Inflationsausgleichszahlung im Juni von meinem ehemaligen Arbeitgeber ausbezahlt, auch wenn ich von diesem kein Gehalt mehr beziehe?
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#2

Ob Ihnen Ihr vorheriger Arbeitgeber eine entsprechende Zahlung tatsächlich leistet, kann hier niemand sagen.
Ob Sie hierauf einen Anspruch haben, den Sie notfalls einklagen müssten, wenn sich Ihr bisheriger Arbeitgeber weigert, ist dann eine andere Frage, die hier im Forum schon zig mal diskutiert wurde. Im Bedarfsfalle einfach mal hiernach schauen. A0455  A015g
Zum Beispiel hier: https://www.kommunalforum.de/Thread-Ansp...01-06-2023
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#3

(21.06.2023, 19:03)Gast schrieb:  Ich habe bis 31.05.23 bei einem kommunalen Arbeitgeber gearbeitet. Zum 01.06.23 bin ich zur Deutschen Rentenversicherungsanstalt gewechselt. Bekomme ich die Inflationsausgleichszahlung im Juni von meinem ehemaligen Arbeitgeber ausbezahlt, auch wenn ich von diesem kein Gehalt mehr beziehe?

Frage: Haben Sie mittlerweile die Inflationsausgleichszahlung vom neuen Arbeitgeber (DRV) erhalten?
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