Auswahlkommission veränderbar???
#1

Hallo,

es geht um ein Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst. Das Verfahren war ursprünglich einstufig geplant, es gab auch einen klaren externen "Besten". Nun hat der interne Zweitplatzierte erfahren, dass er es nicht geworden ist und macht intern enormen Stunk. So lange, dass jetzt ein weiterer Termin von Seiten der Leitung genehmigt wurde...für mich völlig unerklärlich...
Meine Frage zielt auf die Auswahlkommission ab. Diese soll nämlich jetzt aus anderen Personen bestehen, die den ersten Teil des Verfahrens überhaupt nicht mitgemacht haben.
Ist dies zulässig?
Und wenn nein, wo finde ich etwas s/w über Auswahlkommissionen und ihre Besetzung während zweistufiger Verfahren?

lg Kathrin
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#2

Zweistufige Auswahlverfahren sind nicht grundsätzlich unzulässig. Eine Modifikation im laufenden Verfahren macht das Verfahren ein Stück angreifbar. Es kommt auf die Details und die Begründung in der Akte an...

Was ist deine Rolle im Verfahren?
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