Auswahl Ansprechpartner/in im Personalrat
#1

Hat ein Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst eine freie Wahl im Personalrat für ein Gespräch bezüglich Problemen oder müssen zwingend die freigestellten Personalräte angesprochen werden?
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#2

Hat die freie Wahl, wenn es dadurch zu Verhinderung/Verzögerung seiner üblichen Dienstaufgaben kommt, muss sich die Kollegin bei ihrem Vorgesetzten abmelden.
Normalerweise werden die Kolleginnen/en angesprochen, die man am besten kennt (Vertrauensverhältnis).
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