21.05.2026, 10:42
Hallo, wir haben eine Fall. Deutsche Frau heiratetet im Jahr 2010 einen ägyptischen Mann in Ägypten.
Nun stellte das Standesamt fest dass diese Ehe gar nicht nach ägyptischen Recht zustande gekommen ist.
Im Melderegister wurde diese Ehe jetzt jedoch im Jahr 2019 eingetragen. Wir würden diese Ehe wieder austragen unter dem Aspekt- sonstige Gründe, und würden darin das Schreiben abspeichern.
Nun zu meiner eigentlichen Frage, die DÜ geht ja an alle erforderlichen Stellen dann mit der (Aufhebung) hinaus. Was wäre es für ein Negativpunkt, sollte die Familie sich für ein Gerichtsverfahren entscheiden und das Gericht evtl auf Grund der Gewohnheit, oder der Dauer, so entscheiden das die Ehe wieder eingetragen wird?
Ich meine das FA wird doch sicherlich ebenso wie Rente und Krankenkasse, Gelder zurückfordern, oder?
Hatte schon jemand einen solchen Fall?
Wie gesagt, die Ehe soll auf Grund vom Nicht Zustande gekommen, ausgetragen werden.
Kein Annullierung, Keine Aufhebung und keine Scheidung- da gäbe es ja die jeweiligen Beschlüsse.
Danke
Nun stellte das Standesamt fest dass diese Ehe gar nicht nach ägyptischen Recht zustande gekommen ist.
Im Melderegister wurde diese Ehe jetzt jedoch im Jahr 2019 eingetragen. Wir würden diese Ehe wieder austragen unter dem Aspekt- sonstige Gründe, und würden darin das Schreiben abspeichern.
Nun zu meiner eigentlichen Frage, die DÜ geht ja an alle erforderlichen Stellen dann mit der (Aufhebung) hinaus. Was wäre es für ein Negativpunkt, sollte die Familie sich für ein Gerichtsverfahren entscheiden und das Gericht evtl auf Grund der Gewohnheit, oder der Dauer, so entscheiden das die Ehe wieder eingetragen wird?
Ich meine das FA wird doch sicherlich ebenso wie Rente und Krankenkasse, Gelder zurückfordern, oder?
Hatte schon jemand einen solchen Fall?
Wie gesagt, die Ehe soll auf Grund vom Nicht Zustande gekommen, ausgetragen werden.
Kein Annullierung, Keine Aufhebung und keine Scheidung- da gäbe es ja die jeweiligen Beschlüsse.
Danke


