Guten Morgen, seit anderthalb Jahren wurden unsere Gehälter nicht erhöht, unser Bürgermeister begründet dies mit der Haushaltslage. Im letzten Gespräch wurde uns nahe gelegt, nicht dagegen vorzugehen, da die Gemeinde ansonsten aus der Tarifvereinbarung (Sachsen) austritt. Ist das möglich?
"Ist das möglich?"
Klar. Nur berührt dies nicht arbeitsvertragliche Vereinbarungen. Meist ist die Anwendung dort ja vereinbart und stützt sich nicht (nur) auf beidseitige Tarifbindung. Da ja nur eine recht kleine Minderheit der Arbeitnehmer tarifgebunden ist.
Denkbar sind natürlich betriebsbedingte Kündigungen, wenn das Geld nicht reicht.
Akzeptiert die Gemeine auch Kürzungen von Steuerzahlungen etc. von Einwohnern, die wenig Geld haben?
P.S. für Neu- und Änderungsverträge kann der Arbeitgeber dann halt unter Tarif bezahlen (wenn sich Personen finden, die einen solchen Vertrag unterschreiben).
Wenn jemand das vertraglich zustehende Gehalt nicht zahlt, sollte man seine Ansprüche schriftlich geltend machen (um die tarifliche Ausschlussfrist zu unterbrechen) und ggf. Lohnklage erheben. Das wird dann deutlich teurer für den Arbeitgeber, als wenn er das zustehende Gehalt zahlt.
Ggf. wäre zu prüfen ob das vorsätzliche vorenthalten von vertraglich geschuldeten Zahlungen nicht auch strafrechtlich relevant wäre.
Meines Wissens ist die Kürzung kein Thema.