Ausschluss
#1

Hallo,

ich bin Mitglied des Personalrats einer Kommune in Rheinland-Pfalz. In einer Sitzung habe ich eine brisante Aussage getätigt, die der Dienststellenleiter angeblich über einen Mitarbeiter im Haus gesagt hat. Da ich schon seit längerem vermute, dass gewisse Aussagen die in den Sitzungen gesagt bzw. behandelt werden nach außen dringen, war dieses Aussage frei erfunden. Der Vorsitzende ist nun zu dem betreffenden Kollegen gegangen und hat ihm meine Aussage wieder gegeben. Der betreffende Kollege hat mich daraufhin angesprochen, ob die Aussage vom Dienststellenleiter wahr wäre, was ich selbstverständlich verneint habe. Nun hat mich der Vorsitzende aufgefordert mein Amt niederzulegen, ansonsten wird er ein Ausschlussverfahren einleiten. Eigentlich sehe ich das nicht ein, da er ja seine Schweigepflicht verletzt hat indem er den entsprechenden Kollegen darüber informiert hat. Die beiden anderen Mitglieder des Personalrates stehen jedoch auf der Seite des Vorsitzenden, sie fressen ihm buchstäblich aus der Hand. Habe ich die Möglichkeit gegen das Ausschlussverfahren vor zu gehen, wenn ja wie? Eigentlich ist es unschön, wenn die Sache vom Verwaltungsgericht entschieden werden sollte.
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#2

Guten Morgen,

wenn diese (Falsch)Aussage wirklich dazu dienen sollte, um zu überprüfen, wer aus dem PR interne Dinge an wen weiter gibt, war dieser Ansatz - um es mal positiv auszudrücken - sehr ungeschickt!

Die Reaktion des PR-Vorsitzenden halte ich für nachvollziehbar. Ich sehe auch keine Schweigeverpflichtung des Vorsitzenden gegenüber dem  Kollegen, da dieser ja letztendlich Betroffener ist.

Ob deine wissentliche Falschbehauptung letztendlich deinen Ausschluß aus dem PR rechtfertigt, ist eine Rechtsfrage, die vielleicht das Verwaltungsgericht entscheiden muss...Ansatzpunkte dafür sehe ich durchaus als gegeben an.
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#3

Hallo,
es mag sein, dass diese Art der Prüfung ein wenig ungeschickt war. Ich meine aber, aus dem Sachverhalt heraus ist nicht erkennbar, ob der PR-Vorsitzende diese Informationen wirklich an den "betroffenen Kollegen" weitergeben durfte. Denn wenn ich alles an Kollegen weitergebe, was ich in meiner Funktion als Personalrat von Vorgesetze über diese so höre, hätten wir hier sicherlich einen Aufstand. Interne Besprechung (einschl. Sitzungen) bleiben intern (innerhalb des Personalrates). Ich sehe hier eher auch ein Verstoß des Vorsitzenden.
Ich würde versuchen eine Einigung zu erzielen, so dass ihr weiterhin gut zusammenarbeiten könnt.
Die Drohung einen Ausschluss über ein Verwaltungsgericht zu beantragen, würde ich erst einmal gelassen abwarten. Dabei könnte auch der PR-Vorsitzende über die Klinge springen.
Versuch eine Einigung zu erzielen und sprecht Euch im PR aus, sonst freut sich nur die Dienststelle.
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#4

Hallo,
ich bin mittlerweile freiwillig aus dem Personalrat zurück getreten. Habe zwar das Gespräch mit dem Vorsitzenden gesucht, dieser war jedoch nicht bereit nochmals über die Sache zu sprechen. Habe auch von anderen Kollegen im Haus erfahren, dass der Personalratsvorsitzende eine "Plaudertasche" ist und nichts für sich behalten kann. So kann man sich in jemanden täuschen. Da ich zudem noch in einer Führungsposition bin, saß ich immer zwischen zwei Stühlen. Somit war der Rücktritt aus dem Personalrat für mich eine gute Sache. Trotzdem danke für die Antworten.
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#5

(31.05.2016, 11:56)Gast schrieb:  Hallo,
ich bin mittlerweile freiwillig aus dem Personalrat zurück getreten. Habe zwar das Gespräch mit dem Vorsitzenden gesucht, dieser war jedoch nicht bereit nochmals über die Sache zu sprechen. Habe auch von anderen Kollegen im Haus erfahren, dass der Personalratsvorsitzende eine "Plaudertasche" ist und nichts für sich behalten kann. So kann man sich in jemanden täuschen. Da ich zudem noch in einer Führungsposition bin, saß ich immer zwischen zwei Stühlen. Somit war der Rücktritt aus dem Personalrat für mich eine gute Sache. Trotzdem danke für die Antworten.

Schade,
aber da wird sich ja der PR-Vorsitzende freuen. Wieder einen geschafft. Icon_evil
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