Ausschluss aus der Sitzung
#1

In der letzten Personalrat Sitzung wurde ich beim letzten Besprechungsunkt hinausgebeten.
Es gehe um ein Thema einer Kollegin von mir und diese wünsche, dass ich nicht bei dieser Besprechung dabei bin.
Ich fühlte mich schon etwas vor dem Kopf gestoßen, ich dachte immer wir sind ein Team, ein gewähltes Gremium.
Ist das rechtens, dass man von Themen ausgeschlossen werden kann?
Zitieren
#2

Kommt auf das genaue Thema an. Im Regelfall wird es unzulässig sein und eventuelle Beschlüsse sind unwirksam.
Zitieren
#3

Das geht eigentlich nur, wenn eine Befangenheit nach § 20 VwVfG vorliegt. Das sehe ich hier nicht so.
Zitieren
#4

Da Du in eigener Sache als "nicht befangen" giltst, war der Ausschluss rechtswidrig. Ich würde dies dem Vorsitzenden schriftlich mitteilen und die Niederschrift entsprechend ergänzen lassen mit dem Hinweis von Dir. Das geht so nicht.
Zitieren
#5

Hallo,
wurde denn für Sich ein Ersatzkandidat zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen? Wenn man Dich bittet liegt es doch an Dir dieser Bitte nachzukommen oder nicht.
Eine Befangenheit liegt hier wohl nicht vor, so dass die oder der gefasste(n) Beschluss bzw.. Beschlüsse in Deiner Abwesenheit rechtswidrig sein könnten.
So geht's das nicht, aber vielleicht ist da ja auch der Vorsitzende verunsichert.
LG
Zitieren
#6

Befangenheit
siehe hierzu den Artikel aus der Zeitschrift "Der Personalrat 01/2021 ab Seite 14
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- An einer ÖPR Sitzung nicht teilnehmen
- PR Sitzung und Pausen
- Konstituierende Sitzung, Ersatzmitglieder, Ladungsmängel

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers