27.09.2013, 20:31
Guten Abend,
bei uns gilt das PersVG Berlin. Insbesondere geht es hier um Tatbestände, die einen Ausschluss eines einzelnen PR-Mitglieds rechtfertigen.
Folgendes Szenario:
Zusammengefasst werden wir von einem Abteilungsleiter (leider kein leitender Angestellter) unter Druck gesetzt, der gleichzeitig PR-Mitglied ist. Zu seinem Bereich existieren zwei Anträge, wobei er uns schriftlich mitgeteilt hat, wenn wir nicht nach seinen Vorstellungen den einen Antrag abstimmen, dann würde er dafür sorgen, dass der zweite Antrag (Verlängerung eines befristeten AV, vom Dienststellenleiter bereits unterschrieben) zurückgezogen wird. Damit liefe der AV aus, was er dann natürlich "sehr bedauern" würde.
Rechtfertigt das oben beschriebene Szenario einen Ausschluss nach § 25 (1) mittels Antrag vor dem Verwaltungsgericht? Ist das Ganze nicht ein Verstoß z.B. gegen § 70 (2) oder § 71 (1)?
Natürlich kann meine Anfrage hier eine rechtliche Beratung nicht ersetzen.
Vielen Dank!
bei uns gilt das PersVG Berlin. Insbesondere geht es hier um Tatbestände, die einen Ausschluss eines einzelnen PR-Mitglieds rechtfertigen.
Folgendes Szenario:
Zusammengefasst werden wir von einem Abteilungsleiter (leider kein leitender Angestellter) unter Druck gesetzt, der gleichzeitig PR-Mitglied ist. Zu seinem Bereich existieren zwei Anträge, wobei er uns schriftlich mitgeteilt hat, wenn wir nicht nach seinen Vorstellungen den einen Antrag abstimmen, dann würde er dafür sorgen, dass der zweite Antrag (Verlängerung eines befristeten AV, vom Dienststellenleiter bereits unterschrieben) zurückgezogen wird. Damit liefe der AV aus, was er dann natürlich "sehr bedauern" würde.
Rechtfertigt das oben beschriebene Szenario einen Ausschluss nach § 25 (1) mittels Antrag vor dem Verwaltungsgericht? Ist das Ganze nicht ein Verstoß z.B. gegen § 70 (2) oder § 71 (1)?
Natürlich kann meine Anfrage hier eine rechtliche Beratung nicht ersetzen.
Vielen Dank!