Ausnahmen von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht
#1

Hallo,
habe eine kurze Frage. In der Anlage 6 des alten BAT waren Ausnahmen von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht dargestellt. Wo finde ich dazu was im TV-L oder gibt es keine Ausnahmen mehr?
M.f.G.]
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#2

Der TV-L selber sieht keine Prüfungspflicht vor. Soweit auf Landesebene eine Prüfungspflicht geregelt wird finden sich in der Regelung dann ggf. auch Ausnahmen. In Niedersachsen gibt es nach meiner Erinnerung eine solche Regelung.
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