Auskunft gegenüber Creditreform
#1

Die Creditreform xy möchte von einer öffentlichen Verwaltung eine Wirtschaftsauskunft über das Unternehmen. Angefangen von allgemeinen Daten bis hin zu Umsätzen Jahresabschlüssen, Bilanz ( Eigenkapital, Verbindl. gegenüber Kreditinstituten und Weiteres), Anzahl der Angestellten, Kontoverbindungen ect. Ist man als öffentliche Verwaltung dazu verpflichtet, solche Angaben zu machen oder überhaupt Auskunft zu geben?

MfG
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#2

Das Unternehmen ist ein Eigenbetrieb der Verwaltung oder um was geht es?
Die Verwaltung hat die Informationen in welcher Rolle?
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#3

Jeder kann bei einer Creditreform eine Bonität über ein Unternehmen abfragen. In dem Fall möchte die Creditreform von einer Kommune (kein Eigenbetrieb) alle Daten wissen um eine Bonitätseinschätzung über die Kommune vorzunehmen und das schon mit zweifacher Aufforderung. Ich sehe da eigentliche keine Veranlassung.
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#4

Auskunftsansprüche können sich maximal aus einem Informationsfreiheitsgesetz oder ähnlichem ergeben. Ansonsten muss man diese Auskünfte nicht erteilen. (Grundsätzlich ist auch ohne ein Informationsfreiheitsgesetz abzuwägen ob die begehrte Information zur Verfügung gestellt werden kann.) Wenn ein Informationsfreiheitsrecht oder ähnliches besteht. einfach den Haushaltsabschluss o.ä. senden bzw. auf die entsprechende Veröffentlichung hinweisen. Alternativ darauf Hinweisen, dass man kein Unternehmen ist und die Anfrage deshalb als Gegenstandslos ansieht. Ggf. könnte man zuerst mal auf die Gebühren nach Informationsfreiheitsgesetz hinweisen und fragen ob die Anfrage aufrecht erhalten bleibt.
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