Aushilfen
#1

Ist die Einstellung einer Aushilfskraft zulässig, wenn diese regelmäßig mit 30 Std/15,00 EUR im Monat tätig ist? Ist der dann eine kurzfristige Aushilfe oder muß er im TVöD als Minijobber behandelt werden? D.h. muß für seine Tätigkeit eingruppiert werden?
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#2

Was bedeutet regelmäßig? Ist er dauerhaft eingestellt oder immer mal wieder mit langen Unterbrechungen?

Soweit der TVöD Anwendung findet muss er eingruppiert werden. Der TVöD findet auf der Basis beidseitiger Tarifbindung oder häufiger arbeitsvertraglicher Regelung Anwendung.
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