27.10.2022, 14:38
Ist die Einstellung einer Aushilfskraft zulässig, wenn diese regelmäßig mit 30 Std/15,00 EUR im Monat tätig ist? Ist der dann eine kurzfristige Aushilfe oder muß er im TVöD als Minijobber behandelt werden? D.h. muß für seine Tätigkeit eingruppiert werden?